Abkaufen

[57] Abkaufen, verb. reg. act. 1) Käuflich von einem andern an sich bringen. Einem etwas abkaufen. 2) Eine Sache durch Geld hindern, sich durch Geld etwas befreyen. Eine Strafe abkaufen. Die Bürger haben die Plünderung abgekauft, oder auch, haben sich von der Plünderung abgekauft. Ich habe die Beschwerden von meinem Hause abgekauft. Man verläßt oft die Welt aus Begierde alte Sünden abzukaufen, Zimmerm. So auch die Abkaufung in beyden Bedeutungen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 57.
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