[57] Abkèhren, verb. reg. Es ist 1) * ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn zu sich nimmt, sich entfernen, die Verbindung mit etwas aufheben; eine Bedeutung, welche noch in den Bergwerken üblich ist, wo man von einem Arbeiter, der nicht mehr an einem Orte arbeiten, oder von einem Gewerken, der nicht mehr bauen will, saget: er kehret ab.
2) Ein Activum, und zwar, (a) von kehren, wenden, so viel als von etwas wegwenden, in der eigentlichen und figürlichen Bedeutung. Sein Gesicht von etwas abkehren. Eine Gefahr, ein Unglück abkehren, besser abwenden. Sich von der Welt abkehren, alle Gemeinschaft mit ihr aufheben. (b) Von kehren, bürsten, mit der Bürste oder dem Besen wegschaffen. Den Staub von dem Kleide, von der Wand abkehren. Ingleichen metonymisch, mit der Bürste reinigen. Den Hut, das Kleid, die Wand abkehren. So auch die Abkehrung in allen obigen Bedeutungen, besonders der figürlichen.