[57]Abkêltern, verb. reg. act. 1) In der Kelter gehörig auspressen. Die Beeren abkeltern. 2) Das Keltern des Weines zu Ende bringen; als ein Neutrum. Wir haben bereits abgekeltert.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 57.