[58] Abklären, verb. reg. act. gehörig klar machen. Dieses geschieht theils, indem man das Klare eines flüssigen Körpers von dem Trüben abgießt, den Kaffe, einen Liquor abklärt; theils auch, wenn man die Unreinigkeiten, welche das Klarwerden hindern, wegschaffet. So saget man den Zucker abklären, d.i. abschäumen. Sich abklären, von dem Himmel, besser aufklären. So auch die Abklärung. Abklären bey den Färbern, S. Abklören.