Abkleiden

[58] Abkleiden, verb. reg. act. 1) Die Kleider ablegen, auskleiden, entkleiden. Sich abkleiden. 2) Mit einer Zwischenmauer oder einer Scheidewand abtheilen. Ein Zimmer abkleiden. Kleid bedeutet in den ältesten Mundarten alles, was die Härte der Witterung abhält, daher wird es auch in mehrern Fällen von Holzarbeiten gebraucht wird. S. auch Bekleiden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 58.
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