Abkommen, das

[60] Das Abkommen, des -s, plur. car. bedeutet außer den Bedeutungen des Verbi auch den Vergleich in einer streitigen Sache. Ein gütliches Abkommen mit einem treffen. Ist denn kein Abkommen zu treffen? Diese Bedeutung ist durch die Kanzeleyen aus Oberdeutschland zu uns gekommen, wo das Verbum in dieser Bedeutung nicht ungewöhnlich ist. Für das Abkommen in diesem Verstande findet man bey einigen auch wohl die Abkommung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 60.
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