[59] Abkommen, verb. irreg. neutr. (S. Kommen,) mit dem Hülfsworte seyn. 1) Eigentlich von einem Orte oder einer Sache entfernet werden, doch mit verschiedenen Nebenbegriffen. Von dem rechten Wege abkommen, sich verirren. Ich konnte aus der Gesellschaft nicht abkommen, konnte oder durfte sie nicht verlassen. Er kann ganz wohl abkommen, er wird durch keine Geschäfte abgehalten zu kommen. † Er kann abkommen, man kann seiner entbehren. Von seiner Rede, von seinem Vorhaben, von seinem Zwecke abkommen, davon entfernet werden. Um kurz von der Sache abzukommen, sie kurz zu endigen. Um von dem Menschen abzukommen, um seiner los zu werden, nicht um des Menschen abzukommen. † Ich konnte nicht wohlfeiler abkommen, aus der Sache kommen. 2) Figürlich, aus dem Gebrauche kommen, sich aus dem Gebrauche verlieren, abgebracht werden. Eine Gewohnheit abkommen lassen. Das ist bey uns ganz abgekommen. Ein abgekommener Gebrauch.
Anm. Zu den im Hochdeutschen entweder gar nicht, oder doch nur selten üblichen Bedeutungen dieses Zeitwortes, welche aber in Oberdeutschland noch sehr gewöhnlich sind, gehören vornehmlich folgende. (a) Herstammen; davon haben wir indessen noch die Hauptwörter, der Abkömmling und die Abkunft. (b) Mit einem abkommen, sich mit ihm vergleichen, S. den folgenden Artikel. (c) Von einem Amte abkommen, dessen entsetzet werden. (d) Einer Sache abkommen, sie nach und nach verlieren, darum kommen. Von dem Viehe abkommen.
Ob wir sein dadurch kommen ab,
Theuerd. Kap. 66. ob wir dadurch seiner los werden können.
Was trauren wir denn viel, daß der und jener stirbt,
Und kömmt der Sorgen ab,
Opitz.
Eben diese Wortfügung hat auch Luther in seiner Bibelübersetzung mit aufgenommen. (e) Am Verstande, an Kräften, an Leibes- Gestalt abnehmen. Er kommt am Leibe ab, Steinb. Er komme wegen vieler Arbeit ab, ebend.
Siehe, wie ich ab sey kommen,
Wie mir alle Kraft genommen,
Opitz.