[60] † Abkriegen, verb. reg. act. 1) Von kriegen, bekommen. (a) Herab bringen. Ich kann es nicht abkriegen. (b) Zugleich mit andern bekommen. Er kriegt von unsern Gütern nichts ab. (c) Figürlich, etwas Nachtheiliges davon tragen, einen Verweis, eine Strafe bekommen, einen Verlust leiden. Warte, für die kleine Bosheit mußt du eins abkriegen, Weiße. Er ruhet nicht ehe, bis er etwas abkriegt, bis ihm etwas Übels widerfähret. So wie das einfache kriegen in der guten Sprech- und[60] Schreibart veraltet ist, so gilt solches auch von dessen Zusammensetzungen; außer daß abkriegen in der zweyten figürlichen Bedeutung noch zuweilen in der vertraulichen und scherzhaften Sprache gehöret wird. 2) Von Krieg, bellum. Einem etwas abkriegen, es ihm im Kriege entreißen; ganz ungewöhnlich.