[71]Ablöslich, adj. was sich ablösen lässet, besonders in den Rechten, ablösliche Zinsen, welche gegen Erlegung des Kapitals wieder aufhören, und welche in einigen Mundarten auch ablösige Zinsen genannt werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 71.