[67]Ablehnen, (mit dem hohen e,) verb. reg. act. als ein Darlehn von jemanden bekommen. Einem Geld, ein Pferd, ein Buch[67]u.s.f. ablehnen. In der höhern Schreibart ableihen. Daher die Ablehnung. S. auch Ableihen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 67-68.