[72] 1. Abmahlen, (von mahlen, molere,) verb. reg. act. außer daß das Partic. Pass. abgemahlen heißt, (S. Mahlen,) das auf die Mühle gebrachte Getreide, oder so viel, als auf einmahl aufgeschüttet wird, völlig fertig mahlen. Wenn ich meinen Steinen etwas aufzuschütten habe, so mahle ich es ab, Less.
Adelung-1793: Abmahlen (3) · Abmahlen (2)