[72]Abmahnen, verb. reg. act. ermahnen, etwas zu unterlassen, oder zu meiden. Einen vom Bösen, von einem Laster, von einer Handlung abmahnen. Daher die Abmahnung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 72.