[73] * Abmeiern, verb. reg. act.S. Meier, in verschiedenen Oberdeutschen und Niedersächsischen Gegenden, einen Meier oder Pachter, eines Gutes entsetzen, von dem Gute vertreiben. Daher die Abmeierung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 73.