[74] Abnarben und Abnärben, verb. reg. act. 1) Bey den Lederbereitern und Pergamentern, die Haare von der äußern Seite abstoßen; welche Seite alsdann narbig aussiehet, und daher die Narbenseite genannt wird, im Gegensatze der Aas- oder Fleischseite. In dieser Bedeutung lautet es gemeiniglich abnärben. 2) Bey andern Lederarbeitern ist abnarben, die Narbe, d.i. die[74] Oberhaut der Felle abnehmen. 3) In Niederdeutschland ist abnarben, eine Heide abmähen. S. Narbe. Daher die Abnärbung und Abnarbung.