Abneigen

[76] * Abneigen, verb. reg. act. von etwas wegneigen, und figürlich, sich von etwas abneigen, demselben ungünstig werden. Beyde Bedeutungen sind jetzt ungewöhnlich. In der letztern aber ist noch das Mittelwort abgeneigt übrig, welches S.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 76.
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