Abnießen

[76] * Abnießen, verb. irreg. act. S. Genießen, welches nur noch in den Rechten üblich ist, wo es so viel bedeutet, als eine Sache nützen oder brauchen, den Genuß, Nießbrauch einer Sache haben. Daher die Abnießung, der Nießbrauch. Ältere Beyspiele von beyden Wörtern kommen bey dem Haltaus vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 76.
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