[77]Abpachten, verb. reg. act. pachtweise von jemanden erhalten; im Gegensatze des verpachten. Einem ein Gut, dem Landesherren die Zölle abpachten. Daher der Abpachter, Fämin. die -inn, und die Abpachtung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 77-78.