Abpelzen

[78] Abpêlzen, verb. reg. act. 1) Bey den Weißgärbern und Pergamentern, ein Fell gehörig durchklopfen, welches auch abbamsen genannt wird. 2) Im gemeinen Leben, für abprügeln.

Abpfählen, verb. reg. act. mit eingesteckten Pfählen bemerken, oder absondern. Einen Acker, ein Stück Feldes, eine Wiese abpfählen. Die Gränzen abpfählen. Daher die Abpfählung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 78.
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