Abrede, die

[81] Die Abrède, plur. die -n. 1) Eine vollendete gemeinschaftliche Unterredung über etwas, Verabredung. Abrede mit einem nehmen. Abrede wegen einer Sache nehmen. Genommener Abrede nach. Der genommenen Abrede nachkommen. 2) Die Verneinung einer Sache; doch nur in der R.A. nicht in Abrede seyn. Ich bin es nicht in Abrede, läugne es nicht. Ich[81] bin nicht in Abrede, daß nicht mancher Fehler dabey sollte vorgegangen seyn. Er ist nichts in Abrede, Less. Bejahender Weise ist dieses Wort nicht gebräuchlich.

Anm. Ab druckt in der ersten Bedeutung ein Vollenden, in der zweyten aber den Gegensatz aus. Der Plural ist in der ersten Bedeutung selten, in der zweyten aber ganz ungewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 81-82.
Lizenz:
Faksimiles:
81 | 82
Kategorien: