[85]Der Abruf, des -es, plur. inusit. von dem folgenden. 1) Die Verkündigung von einem höhern Orte. 2) Die Abforderung oder das Abrufen eines Vasallen aus einem fremden Dienste.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 85.