Absäugen

[87] Absäugen, verb. reg. act. 1) Zur Genüge säugen. Ein Kind absäugen, es bis zur Sättigung säugen. 2) * Entwöhnen, im Hochdeutschen ungewöhnlich. Als er ist abgeseuget von[87] siner muter, heißt es in einem alten Psalter von 1503. 3) Durch Säugen absondern, besonders im Gartenbaue, einen Zweig eines Baumes, ohne ihn abzuschneiden, auf einen andern Stamm pfropfen; welche Verrichtung auch absäugeln und ablactiren genannt, und irrig mit dem Ablegen verwechselt wird. Daher die Absäugung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 87-88.
Lizenz:
Faksimiles:
87 | 88
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika