[87] Absäugen, verb. reg. act. 1) Zur Genüge säugen. Ein Kind absäugen, es bis zur Sättigung säugen. 2) * Entwöhnen, im Hochdeutschen ungewöhnlich. Als er ist abgeseuget von[87] siner muter, heißt es in einem alten Psalter von 1503. 3) Durch Säugen absondern, besonders im Gartenbaue, einen Zweig eines Baumes, ohne ihn abzuschneiden, auf einen andern Stamm pfropfen; welche Verrichtung auch absäugeln und ablactiren genannt, und irrig mit dem Ablegen verwechselt wird. Daher die Absäugung.