[90] † Abschichten, verb. reg. act. für abtheilen; besonders in den Rechten an einigen Orten, so viel, als abfinden, abscheiden, abtheilen, d.i. mit einem Theile des Vermögens von der künftigen Erbschaft ausschließen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 90.