[92] Der Abschiedsbrief, des -es, plur. die -e. 1) Ein Brief, worin man von jemanden Abschied nimmt. 2) In den Rechten an einigen Orten ein Schreiben oder Bericht, welchen der Unterrichteter nach geschehener Appellation an den Oberrichter ertheilet, Apostoli, Litterae dimissoriae. Ingleichen, ein schriftliches Zeugniß, welches man jemanden bey seinem Abschiede gibt.