[92] Abschiffen, verb. reg. 1. Activum, zu Schiffe fortbringen. Güter, Waaren abschiffen. Daher die Abschiffung. 2. Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, zu Schiffe von einem Orte wegfahren, absegeln. Vom Lande abschiffen. Sie waren schon aus dem Hafen abgeschiffet.