Abschlägig

[95] Abschlägig, adj. et adv. von dem Hauptworte Abschlag, einen Abschlag, d.i. Verneinung, in sich fassend. Es ist größten Theils nur in der R.A. üblich, einem eine abschlägige Antwort geben, oder ertheilen. Eine abschlägige Antwort bekommen, erhalten, davon tragen. Man verwechselt dieses Beywort sehr oft, obgleich irrig, mit dem folgenden, und saget dafür eine abschlägliche Antwort.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 95.
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