[95] Abschlämmen, verb. reg. act. 1) Vom Schlamme reinigen. Einen Teich, einen Graben abschlämmen. 2) Durch zugegossenes und wieder abgegossenes Wasser von Unreinigkeiten gehörig reinigen. So auch die Abschlämmung. Die breitere Oberdeutsche Mundart behält auch in diesem Zeitworte das a, abschlammen.