[93] Der Abschlag, des -es, plur. die -äge bedeutet,
I. Nach Maßgebung der thätigen Bedeutung des Zeitwortes abschlagen. 1) Dasjenige, was abgeschlagen wird. So nennet man, (a) an einigen Orten den Tannenschlag, Eichenabschlag u.s.f. dasjenige, was bey dem Fällen der Bäume und bey dem Schlagen des Klafterholzes an Ästen, Zweigen u.s.f. abgehet, und auch der Afterschlag, Schuppenschlag, der Abraum heißt. (b) Was durch Schlagen abgebildet worden; z.B. bey den Schriftgießern, die so genannte Matrize, welche entstehet, wenn der in Stahl geschnittene Stämpel in ein weicheres Metall geschlagen und dadurch abgebildet wird, daher eine solche Matrize auch der Abschlag heißt. 2) Die Handlung des Abschlagens, doch nur in einigen wenigen Fällen. Besonders die künftige Abrechnung, von dem veralteten abschlagen, abrechnen; doch nur mit der Präposition auf und einem Verbo. Einem etwas auf Abschlag geben oder bezahlen, einen Theil einer Summe bezahlen, der von derselben abgerechnet werden soll. Ich will es auf Abschlag nehmen. 3) Der Ort, wodurch das Wasser abgeschlagen, d.i. abgeleitet, wird. So werden in dem Teichwesen, diejenigen Abläufe, durch welche das überflüssige Wasser eines Teiches seitwärts abgeleitet wird, auch Abschläge genannt.
II. Von dem Neutro des Zeitwortes, der Zustand, da etwas abschlägt, d.i. schnell vermindert wird. (a) Die schnelle Verminderung des Preises. Der Abschlag der Waare. In Abschlag kommen oder gerathen, wohlfeiler werden. (b) Wenn jemand von demjenigen, was er vorher behauptet oder gefordert hatte, bald darauf viel nachläßt, so pflegt man gleichfalls zu sagen: das ist ein großer Abschlag; wofür auch Abfall üblich ist. (c) Der Abschlag der Kälte, ihre plötzliche Abnahme.
Anm. Der Plural ist nur in den Bedeutungen des Activi üblich, wo es ein körperliches Individuum ausdrückt. Abschlag für eine abschlägige Antwort:
‒ Bey mir findt ir kein Abschlag,
Theuerd. Kap. 82.
ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.