[96] † Abschlèppen, verb. reg. act. 1) Heimlich entwenden und forttragen, im verächtlichen Verstande. Die Köchinnen haben Abschlepper, welche das Essen abschleppen. 2) Figürlich, durch Schleppen, d.i. vieles Tragen, abnützen. Die Kleider, die Schuhe abschleppen.