[110] † Absonnig, absönnig, adj. et adv. im gemeinen Leben von den Strahlen der Sonne entfernt. Ein absonniger (schattiger) Ort. Ein absönniges Gebirge, bey den Bergleuten, welches von der Sonne nicht beschienen wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 110.