Abspeisen

[111] Abspeisen, verb. reg. Es ist:

I. Ein Neutrum, welches das Hülfswort haben zu sich nimmt, aufhören zu speisen, Mahlzeit zu halten, von vornehmen Personen. Sie haben abgespeiset, werden bald abgespeiset haben.

II. Ein Activum. (a) Mit Speise sättigen, die gehörige Speise reichen. Sein Gesinde abspeisen. Er hat täglich viele Leute abzuspeisen. An den Höfen heißt der abspeisende Marschall, der diesen Tag das Abspeisen, die Abspeisung hat, d.i. die Speisen für den Hof besorget. (b) Einen abspeisen, im gemeinen Leben, ihm das Abendmahl reichen. Sich privarim abspeisen lassen. (c) Figürlich, mit solchen Dingen zu befriedigen suchen, die dem Verlangen des andern keine Genüge thun. Jemanden mit leerer Hoffnung, mit guten Worten, mit eiteln Versprechungen abspeisen.


‒ Die Hoffnung beßrer Zeiten

Speist mein Verlangen nur mit faulen Fischen ab,

Günth.


‒ Wenn Schmeichler preisen,

Das Ohr der Eitelkeit mit Lügen abzuspeisen,

Dusch.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 111.
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