Abstählen

[113] Abstählen, verb. reg. act. 1) Bey den Färbern, die Brühe in der Blauküpe probiren, welches dadurch geschiehet, daß man ein in dieselbe getunktes Läppchen in den so genannten Stahl steckt, und es an die Luft setzt. 2) In einem hohen Grade abhärten. Ein abgestählter Mensch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 113.
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