[113] Abstämmen, verb. reg. act. 1) Im Forstwesen, von dem Stamme sondern, d.i. abhauen. Einen Baum abstämmen. 2) Mit dem Stämmeisen wegnehmen, absondern, bey den Tischlern. Daher die Abstämmung. In einigen Mundarten lautet dieses Zeitwort auch abstammen.
Adelung-1793: Abstammen