Abstämmen

[113] Abstämmen, verb. reg. act. 1) Im Forstwesen, von dem Stamme sondern, d.i. abhauen. Einen Baum abstämmen. 2) Mit dem Stämmeisen wegnehmen, absondern, bey den Tischlern. Daher die Abstämmung. In einigen Mundarten lautet dieses Zeitwort auch abstammen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 113.
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