[117] † Absteinen, verb. reg. act. 1) Durch Grenzsteine absondern. Einen Acker absteinen. 2) Mit den gehörigen Grenzsteinen versehen. Eine Flur absteinen. Beydes im gemeinen Leben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 117.