Abstreiten

[120] Abstreiten, verb. irreg. act. S. Streiten. 1) Durch einen Rechtshandel entziehen, abrechten. Er hat mir einen Garten, ein Haus abgestritten. Noch mehr aber, 2) streitig machen, durch Gründe und Gegengründe zu entziehen suchen. Einem seinen Grund und Boden abstreiten.


Ein Kind sucht Kindern oft den Apfel abzustreiten,

Haged.


3) Mit Gründen gegen geäußerte Gegengründe absprechen, dessen Besitz verneinen. Man will uns alle Vorzüge abstreiten. 4) Durch Gründe gegen eines andern Gegengründe verneinen. Das lasse ich mir nicht abstreiten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 120.
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