Abstricken

[120] Abstricken, verb. reg. act. 1) Von stricken, acu texere. (a) Durch Stricken leer machen. Eine Nadel abstricken. (b) Durch Stricken bezahlen. Eine Schuld abstricken. 2) * Von Strick, laqueus, gewaltsam berauben. Einem sein Vermögen abstricken, verkümmern. Einem Lande die Zufuhre, die Lebensmittel abstricken, abschneiden.


‒ Hast alle Weg und Bahn

Den Bothen abgestrickt, daß niemand für dich kann,

Opitz.


Ich besorge, daß durch solche Ankunft anderer mir meine Einsamkeit möchte abgestrickt werden, ebend. Eben derselbe übersetzt auch die Worte Grotii, Votaque mors rumpit, durch der Tod strickt alles ab. Daher die Abstrickung.

[120] Anm. In dieser zweiten Bedeutung ist das Wort vornehmlich in Oberdeutschland üblich; allein es kommt in der Bedeutung des Verkümmerns auch zuweilen in der gerichtlichen Sprache anderer Gegenden vor. Haltaus hielt es für das Niedersächsische aftrecken, abziehen; allein es läßt sich ganz füglich von Strick ableiten. S. Strick und Verstricken.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 120-121.
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