Abtakeln

[122] Abtakeln, verb. reg. act. der Takel oder Schiffsseile berauben, in der Sprache der Seefahrer. Ein Schiff abtakeln, das Tauwerk aus dem Schiffe nehmen und verwahren. Daher die Abtakelung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 122.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: