[122]Abtakeln, verb. reg. act. der Takel oder Schiffsseile berauben, in der Sprache der Seefahrer. Ein Schiff abtakeln, das Tauwerk aus dem Schiffe nehmen und verwahren. Daher die Abtakelung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 122.