Abtrocknen

[127] Abtrocknen, verb. reg. Es ist:

I. Ein Activum. 1) Die Nässe von einem andern Körper wegschaffen, in der niedrigen Sprechart abwischen. Sich den Schweiß abtrocknen. Die Thränen abtrocknen. Aber ach,[127] verlorne Thränen, seine Hand trocknet euch nicht ab! Less. Ingleichen, der Nässe berauben, trocken machen. Sich die Augen, die Hände, das Gesicht mit einem Tuche abtrocknen. Sich abtrocknen. Den Tisch abtrocknen. 2) Völlig trocken machen, vermittelst der Wärme oder Luft. Obst im Ofen abtrocknen. Die Wäsche abtrocknen. Daher die Abtrocknung.

II. Ein Neutrum, welches das Hülfswort seyn erfordert, trocken werden und abfallen. Die Blattern sind bereits völlig abgetrocknet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 127-128.
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