[130] Abwärmen, verb. reg. act. zur Genüge wärmen, durch die gehörige Wärme zu einem gewissen Gebrauche geschickt machen. So werden in den Hüttenwerken die Öfen, Schmelzherde und Kapellen abgewärmter, d.i. erhitzet und ausgeglühet, ehe sie gebraucht werden. So auch die Abwärmung.