[131]Abwässern, verb. reg. act. 1) * Von dem überflüssigen Wasser befreyen; nur in einigen Gegenden. Die Wiesen abwässern. Den Feldern eine Abwässerung verschaffen. 2) Gehörig wässern. Den Stockfisch abwässern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 131.