Abwürgen

[136] Abwürgen, verb. reg. act. völlig würgen, schlachten, umbringen, eigentlich von dem Geflügel. Tauben, Hühner, Gänse, Enten abwürgen. In der höhern Schreibart zuweilen überhaupt für schlachten, tödten.


[136] Und würgten wir ihm gleich auf jedes Tagelicht

Drey hundert Ochsen ab,

Opitz.


‒ Hier hat man dich geehrt,

Die Opfer abgewürgt,

Ebend.


Daher die Abwürdigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 136-137.
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