[133]Abweißen, verb. reg. 1. Ein Activum, völlig weiß machen, gehörig tünchen. Ein Zimmer abweißen. 2. Ein Neutrum mit haben, die weiße Farbe fahren lassen. Die Wand weißet ab.
Daher die Abweißung in der ersten Bedeutung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 133.