Abzäunen

[137] Abzäunen, verb. reg. act. 1) Mit einem Zaune absondern, einschließen. Ein Stück Feldes, eine Wiese abzäunen. 2) Vermittelst des Zaunes entziehen. Einem ein Stück Acker, ein Stück von dem Garten abzäunen, seinen Zaun zu weit in dessen Acker oder Garten machen. Daher die Abzäunung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 137.
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