[144] Der Accord, des -es, plur. die -e. 1) Eigentlich, und zwar in der Musik, (a) der Zusammenklang mehrerer Töne, und diese Töne selbst. Gemeiniglich werden zu einem Accorde drey Töne erfordert, der Grundton, dessen Tertie und dessen Quinte. (b) Der Zusammenklang mehrerer Instrumente, besonders bey den Orgelbauern, ein ganzes Stimmwerk von allerley Pfeifen, welche zu einander gehören. 2) Figürlich, ein Vertrag besonders, (a) im Kriege, der Vertrag zwischen den Belagerern und Belagerten wegen der Übergabe eines Ortes. Eine Festung mit Accord einnehmen. Einen Accord treffen, schließen. Die Besatzung hat den Accord angenommen. (b) Im gemeinen Leben, fast ein jeder Vertrag wegen einer zu liefernden Arbeit und Waare. Einen Accord mit einem machen. Wie auch der Vertrag eines bösen Schuldners mit seinen Gläubigern, etwas für das Ganze zu nehmen.
Anm. Dieses Wort ist aus dem Franz. und Ital. Accord und Accordo zu uns gekommen, welche wieder aus dem barbarischen Latein Accordium entstanden sind; S. du Cange Gloss. h.v.