Achtbar

[152] * Achtbar, -er, -ste, adj. et adv. Acht, d.i. Achtung, Ansehen habend, Achtung verdienend; ein Wort, welches nur noch in den großen Theils auch schon veralteten Titeln achtbar, großachtbar, hochachtbar, und vorachtbar gebraucht wird. Ehedem war auch das einfache achtbar, ein Titel, der sogar fürstlichen und andern Standespersonen beygeleget wurde. Bey der nach und nach erfolgten Abwürdigung der Titel fiel er auf die Ritter von dem fünften Schilde, auf Rathsherren bürgerlichen Standes, auf Doctores und andere Gelehrte. Heut zu Tage wird er nur gemeinen Bürgern gegeben, und auch hier am häufigsten noch in den Reichstädten. Das Hauptwort, die Achtbarkeit, für Ansehen, Ehre, Würde, ist noch mehr veraltet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 152.
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