[161]Das Ackerrècht, des -es, plur. die -e. 1) Gerechtsame und Verbindlichkeiten, welche dem Ackerbaue ankleben. 2) Der Inbegriff derselben; entweder im Singular allein, oder im Plural allein.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 161.