[164] † Die Addrêsse, plur. die -n, aus dem Franz. die Überschrift eines Briefes, die Aufschrift; ingleichen die Nachricht, wo man jemanden zu erfragen hat; ein eben so entbehrliches Wort als das Verbum addressiren. Sich an jemanden addressiren, sich an ihn wenden. Einen Brief an jemanden addressiren, überschreiben, richten. Einen an jemanden addressiren, an ihn weisen, empfehlen. Daher das Addreß-Comtoir, eine öffentliche Anstalt zu öffentlichen Anfragen und Bekanntmachungen, auch das Intelligenz-Comtoir, im Oberdeutschen mit einem guten einheimischen Ausdrucke das Fragamt; das Addreß-Blatt oder Intelligenz-Blatt, ein wöchentlich gedrucktes Blatt, welches öffentliche Anfragen und Bekanntmachungen enthält. An einigen Orten wird auch ein Leihhaus ein Addreß-Haus genannt.