[165] Adeln, verb. reg. act. 1) Eigentlich, adelige Würde und Vorzüge ertheilen. Von dem Kaiser geadelt werden, sich adeln lassen. 2) Figürlich, über andere erheben, der innern Würde nach. Tugend adelt, Hall.
‒ Der Vorzug weiser Sitten
Macht alles herrlicher und adelt auch die Hütten,
Haged.
[165] Die Freyheit adelt euch, und nicht ein fremdes Land,
Schleg.
Im Schwabenspiegel edeln. Das Verbale die Adelung ist ganz ungewöhnlich.