Adeln

[165] Adeln, verb. reg. act. 1) Eigentlich, adelige Würde und Vorzüge ertheilen. Von dem Kaiser geadelt werden, sich adeln lassen. 2) Figürlich, über andere erheben, der innern Würde nach. Tugend adelt, Hall.


‒ Der Vorzug weiser Sitten

Macht alles herrlicher und adelt auch die Hütten,

Haged.


[165] Die Freyheit adelt euch, und nicht ein fremdes Land,

Schleg.


Im Schwabenspiegel edeln. Das Verbale die Adelung ist ganz ungewöhnlich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 165-166.
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