Afterkind, das

[178] Das Afterkind, des -es, plur. die -er. 1) * Eine veraltete Benennung eines nachgebornen Kindes; Posthumus. 2) * In den Rechten, auch wohl ein Kind, welches geboren wird, nachdem der Vater bereits sein Testament gemacht hat. 3) Ein uneheliches, unächtes Kind, nur bey einigen neuern Dichtern.


Allein die Schmeicheley, des Glückes Afterkind,

Günth.


Der Neid, des Glückes Aftersohn,

Rost.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 178.
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