Afterreden

[180] * Afterrèden, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, hinter eines Rücken, in seiner Abwesenheit, Böses von ihm reden. Dieses Zeitwort, dessen sich noch Luther bedienet hat, kommt jetzt fast gar nicht vor, und wenn es ja noch im theologischen Verstande gebraucht wird, so geschiehet solches nur absolute, ohne ein Nennwort. Ehedessen aber sagte man so wohl, von einem afterreden, als auch einem afterreden, z.B. Jac. 4, 11. Afterredet nicht; wer seinem Bruder afterredet, der afterredet dem Gesetz. So auch 1 Petr. 2, 12.

Anm. After ist bey den Verbis eine von denjenigen Partikeln, welche ihre Stelle vor dem Verbo die ganze Conjugation hindurch unverändert behalten: ich afterrede, du afterredest, afterredete, aftergeredet. Es bedeutet hier hinter; afterreden ist also eigentlich, hinter eines Rücken reden, und in eingeschränkter Bedeutung, Böses in seiner Abwesenheit reden. Dieser Begriff ist in den Deutschen Mundarten noch auf andere ähnliche Art ausgedruckt worden; denn das Alemann. hinderreden, und im Substantiv Hinderrede, (in Scherzii Philos. mor. S. 14,) hintarsprechan und hintarchoson, ingleichen aftersprechan und afterkosen, das ehemalige Niedersächs. backreden, das Dän. bagtale, das Schwed. baktala und das heutige Nieders. bakwaschen von Back, Rücken, ingleichen die Nieders. und Holländ. Hauptwörter Achterklapp, Bakwort und Bakrede, sagen genau eben das. Ja in der alten Persischen Sprache soll schon Achterratz so viel als Afterrede bedeutet haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 180.
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